Nächster Schritt: Planungsunterlage für den Haushaltsauschuss.
Für das Erweiterungsgelände Nord
starten jetzt die Nutzergespräche
Dieses Modellfoto zeigt den Umfang des ersten Bauabschnittes auf dem neuen Klinikcampus auf dem Erweiterungsgelände Nord. Modellfoto: H-P Wuthenow
Seit Juli liegt der Planungsauftrag für den 1. Bauabschnitt der Erschließung für das Erweiterungsgelände Nord vor.
Auf dem rund zehn Hektar großen unbebauten Gelände nordwestlich der bestehenden Zentren für Operative Medizin (ZOM) und Innere Medizin (ZIM) sollen in zwei Bauabschnitten neue Klinik-Gebäude für die jetzigen Kopfkliniken und für das neue „Zentrum Frauen-Mutter-Kind“ entstehen. Dabei werden die derzeit rund 600 Betten dieser beiden Klinikbereiche von den Altgebäuden in zwei Schritten in die Neubauten verlagert.
Bis etwa 2032 investiert der Freistaat Bayern in einem ersten Bauabschnitt damit rund 1,4 Milliarden in die Würzburger Universitätsmedizin. (s. Modell-Foto).
Bis die ersten Bagger zu sehen sind, dauert es noch ein wenig. Wie geht es nun weiter auf dem Erweiterungsgelände Nord?
In diesem Oktober beginnen die „Nutzergespräche“ mit den umziehenden Klinikbereichen. In intensiven regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Staatlichen Bauamt, den Architekten und Fachplanern, der Stabsstelle Große Baumaßnahmen und den Baubeauftragten der betroffenen Kliniken wird auf Grundlage des Architektenwettbewerbs eine Vorplanung entwickelt. Diese Vorplanung umfasst für die Gebäude u. a. alle Raumzuordnungen mit den technischen Anforderungen, die Kostenschätzung sowie die Fortschreibung des Terminplans. Für die äußere Erschließung und die Infrastruktur sind zahlreiche weitere technische und rechtliche Fragen zu klären.
Die Ergebnisse dieser Vorplanung werden in die sogenannte „Planungsunterlage“ zusammengefasst. Diese Planungsunterlage muss dem Bayerischen Haushaltsauschuss vorgelegt werden. Er erteilt die „Projektfreigabe“ – danach erfolgt die sogenannte „Projektplanung“, die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Wenn der Haushaltsausschuss auch diese Projektplanung genehmigt hat, kann der Bau beginnen. Aktuell sind die ersten vorgezogenen Bauarbeiten auf dem Gelände für 2025 avisiert.
Bauherr für das Projekt ist nun bis zur Übergabe des 1. Bauabschnitts an das UKW in den 2030er Jahren der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg. Am UKW liegt die Federführung bei der Stabsstelle Große Baumaßnahmen. Die zentrale Kommunikation gegenüber den beteiligten Ministerien, Planungsbüros, beteiligten Firmen liegt beim Staatlichen Bauamt Würzburg.
Autor und Autorin: Stefan Dreising und Grit Liebau