Medizinforschungsgesetz stärkt den Forschungsstandort Deutschland

Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsverfahren sind elementar für das Voranbringen von klinischen Prüfungen

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die heutige Billigung des Medizinforschungsgesetzes (MFG) durch den Bundesrat als wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland. Die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie Zulassungsverfahren sind elementar für das Voranbringen von klinischen Prüfungen. Das MFG ist eingebettet in die Pharmastrategie der Bundesregierung, die darauf abzielt, die medizinische Forschung und die pharmazeutische Industrie in Deutschland zu stärken. Dies ist notwendig geworden, weil Deutschland im internationalen Vergleich an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat. Das MFG beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsbedingungen und zur Durchführung klinischer Studien, die in der Verantwortung von Wissenschaft und Industrie liegen.

 „Die Universitätsmedizin ist unverzichtbarer Initiator und Partner bei der Entwicklung von Innovationen für unser Gesundheitswesen. Mit dem MFG werden Anreize gesetzt, klinische Studien durchzuführen, und die Rahmenbedingungen für Forschung werden verbessert. Damit stärkt das MFG den biomedizinischen Forschungsstandort Deutschland und die Arbeit der exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der deutschen Hochschulmedizin. Eine erfolgreiche und nachhaltige Stärkung der biomedizinischen Forschung ist angesichts des schnellen wissenschaftlichen Fortschritts und mit Blick auf die zukünftige Gesundheitsversorgung ausgesprochen wichtig“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands.

Standardvertragsklauseln zur Beschleunigung der Vertragsverhandlungen

Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die Einführung verbindlicher Standardvertragsklauseln. „Wir begrüßen es, dass nun über den Verordnungsweg ein stärkeres Maß an Verbindlichkeit erreicht wird“, erklärt Prof. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). „Als Deutsche Hochschulmedizin haben wir gemeinsam mit weiteren Verbänden aus Industrie und Akademie durch unsere Mustervertragsklauseln ein Angebot zur zügigen Umsetzung gemacht und stehen für weitergehende Unterstützung bereit. Die gezielt gesetzten Anreize für Arzneimittelhersteller zur Durchführung klinischer Studien in Deutschland und zur Zusammenarbeit mit öffentlichen Forschungseinrichtungen sind ein ganz wichtiger Schritt, um den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu machen.”

 

Quelle: Pressemitteilung, Deutsche Hochschulmedizin e.V., 27.09.2024