Gemäß Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 07.02.2023 müssen Besucher in Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag, 10.02.2023, nur noch einen Selbsttest vornehmen.
Der Selbsttest muss nach einer Konkretisierung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht unter Aufsicht und höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgen.
Es genügt eine Erklärung, dass der Test vorgenommen wurde und dass er negativ gewesen ist. Diese Erklärung kann auch mündlich erfolgen.
Hinsichtlich der FFP2-Maskenpflicht gibt es keine Änderungen.