COVID-19-Schutzimpfung für die Beschäftigten am Uniklinikum Würzburg

 

Stellungnahme des UKW zu den Veröffentlichungen in der Mainpost


In der Ausgabe der Mainpost vom 25.02.2021 ist ein zweiter Beitrag zur Corona-Impfung am UKW erschienen unter dem Titel „Warum die Würzburger Uniklinik schneller impft“. Darin wird erneut die Behauptung aufgestellt, dass das UKW von der gesetzlichen Impfverordnung abweiche.

 

In einem Gespräch mit der Redakteurin der Mainpost war das Impfkonzept des UKW ausführlich dargelegt worden. Selbstverständlich handelt das UKW entsprechend den Vorgaben der Impfverordnung und verfolgt ein nach den vorgegebenen Prioritäten gestuftes Konzept.

Da bereits allen Mitarbeiter/innen mit Kontakt mit COVID-Patienten ein Impftermin angeboten wurde und die Nachfrage deshalb in diesen Bereichen mittlerweile sinkt, befindet sich das UKW – anders als es in den Impfzentren der Kreisverwaltungsbehörden der Fall ist – entsprechend § 3 ImpfVO in der zweiten Prioritätsstufe.

 

Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Impfbereitschaft bei allen Berufsgruppen sehr hoch ist – dies ist angesichts der Freiwilligkeit der Impfung überaus erfreulich.

Die positive Entwicklung bringt uns unserem Ziel näher, in Stadt und Region unseren Versorgungsauftrag für alle Patientengruppen auch weiterhin sicherstellen zu können.

 

Dabei geht es nach all unseren Erfahrungen einerseits darum, eine Infektion unserer Beschäftigten durch ihre Tätigkeit am Patienten zu vermeiden. Andererseits ist es aber genauso wichtig, sie vor einer SARS-CoV-2-Infektion außerhalb des UKW zu schützen, die dann ins Haus getragen wird und damit zu quarantänebedingten Ausfällen dieser und all ihrer Kontaktpersonen führt. Dies hat in der Vergangenheit die Funktionsfähigkeit einzelner Bereiche immer wieder gefährdet.