Vorsorge und Untersuchungen

Der betriebsärztliche Dienst spielt eine wichtige Rolle in der Prävention von Krankheiten: Im Gegensatz zu Hausärztin oder Hausarzt kennt er auch die Arbeitsbedingungen und daraus resultierende Belastungen, die eine Gefahr für die körperliche und psychische Gesundheit darstellen können. 

Ziel der betriebsärztlichen Versorgung ist es, alle Möglichkeiten der Vorbeugung berufsbedingter Krankheiten auszuschöpfen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstehen dabei wie alle Medizinerinnen und Mediziner der ärztlichen Schweigepflicht. Beschäftigte müssen sich also keine Sorgen machen, dass Diagnosen an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber übermittelt werden. Dies geschieht nur, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausdrücklich einwilligt.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen

Der betriebsärztliche Dienst führt sowohl Arbeitsmedizinische Vorsorgen als auch Eignungsuntersuchungen durch.

Impfungen

Der betriebsärztliche Dienst berät zu Impf-Fragen und führt Impfungen in Abhängigkeit von der beruflichen Gefährdung durch. Es werden Impfungen gegen Hepatitis, Mumps, Masern, Röteln, Varizellen, Diphterie, Polio, Pneumokokken, hum Papillomaviren, Meningokokken, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus, Influenza und COVID-19 angeboten. 

Stichverletzungen und andere Infektionsgefahren

Medizinisches Personal ist besonderen Infektionsgefahren ausgesetzt. Der betriebsärztliche Dienst informiert Sie zu den Themen Infektionsprophylaxe und Stichverletzungen.

Mutterschutz

Alle werdenden oder stillenden Mütter im Angestelltenverhältnis, auch Beamtinnen, Schülerinnen und Studentinnen, unterliegen den speziellen Regelungen und Richtlinien des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).  Ziel des Mutterschutzes ist der Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und danach. Am Mutterschutz beteiligt sind unter anderem Vorgesetzte, Personalabteilung, Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsicht und Personalrat. 

Der Betriebsärztliche Dienst erhebt eine gründliche arbeitsmedizinische Anamnese unter Berücksichtigung der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung. Anschließend erfolgt eine umfassende Beratung zum Mutterschutzgesetz allgemein sowie individuell zum vorhandenen Arbeitsplatz und der Notwendigkeit bestimmter Schutzmaßnahmen.

Insbesondere bei Tätigkeiten mit Infektionsgefahr wird der Impfstatus überprüft und gegebenenfalls vervollständigt. Je nach beruflicher Gefährdung werden Antikörper-Titer bestimmt. 

In unklaren Fällen kann eine Arbeitsplatzbegehung vor Ort sinnvoll sein. Diese findet in der Regel gemeinsam mit Arbeitssicherheit, Vorgesetzten, Sicherheitsfachkräften, einem Mitglied des Personalrats und nach Wunsch auch der Schwangeren selbst statt.

Abschließend wird eine schriftliche Stellungnahme zur arbeitsmedizinischen Empfehlung erstellt, aus der hervorgeht, ob die schwangere Mitarbeiterin weiter an ihrem Arbeitsplatz arbeiten kann, ob die Tätigkeit eingeschränkt oder umgestaltet werden muss oder ob eine Versetzung nötig ist. Individuelle Besonderheiten, auf die in jedem Fall während der Schwangerschaft Rücksicht genommen werden muss, können nach entsprechender Einverständniserklärung der Schwangeren ebenfalls schriftlich an den Arbeitgeber übermittelt werden.

ArbMedVV

Gesetzliche Grundlage der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten

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