Informationen zur Probenentnahme
Externe Einsender, die dem Zentrallabor nach ausdrücklicher Absprache Probenmaterial zusenden, werden gebeten, folgendes zu beachten:
- Das Zentrallabor kann grundsätzlich nur Probenröhrchen des Herstellers Sarstedt AG & Co. KG, Nümbrecht, Deutschland, bearbeiten. Gegebenenfalls muss mit dem Zentrallabor Rücksprache gehalten werden.
- Laboruntersuchungen dürfen nur nach Aufklärung und Einwilligung der Patientin oder des Patienten erfolgen.
- Eine standardisierte Blutentnahme sollte möglichst morgens nüchtern und vor der Anwendung von Arzneimitteln erfolgen. In Notfällen oder bei besonderen Fragestellungen kann von dieser Empfehlung abgewichen werden.
- Das Zentrallabor bearbeitet nur eindeutig beschriftetes Probenmaterial. Zu einer eindeutigen Beschriftung gehört mindestens der Name, Vorname und das Geburtsdatum des Patienten oder der Patientin.
- Unmittelbar vor der Blutentnahme hat am Krankenbett eine aktive Patientenidentifikation zu erfolgen.
- Die Blutentnahme sollte grundsätzlich aus einer Vene erfolgen (in der Regel aus einer Vene der Ellenbeuge). Eine Entnahme aus einem Katheter ist – insbesondere bei Gerinnungsuntersuchungen – nicht zulässig.
- Die Blutentnahme sollte grundsätzlich ungestaut, langsam und unter Einsatz einer großlumigen Kanüle erfolgen.
- Der Transport des Probenmaterials zum Zentrallabor hat unverzüglich zu erfolgen.
- Für eine zeitnahe Befundübermittlung ist die Angabe von Kontaktdaten (in der Regel Telefon-Nummer) empfehlenswert.
- Die Vorgaben der auswärts gültigen Standardarbeitsvorschriften sollen beachtet werden.