Der Personalrat
Aufgaben des Personalrats
Bei vielen Entscheidungen der Dienststelle, die Einzelne, eine größere Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, bestimmt der Personalrat mit. Grundlage für die Tätigkeit des Personalrats ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Die Zustimmung des Personalrats ist mit wenigen Ausnahmen, Voraussetzung für die Einstellung von Mitarbeitern. Selbstverständlich macht der Personalrat auch von seinem Recht Gebrauch, die Initiative zu ergreifen, beispielsweise, wenn es darum geht, Ihre Arbeitsbedingungen, Ihr Arbeitsumfeld oder die sozialen Rahmenbedingungen zu verbessern.
Wichtig: Während der Arbeitszeit haben Sie das Recht, mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen oder ihn in der Sprechstunde aufzusuchen.
Unsere Themengebiete:
- Eingruppierung
- Beförderung beziehungsweise Höhergruppierung
- Änderung des Aufgabengebietes
- Regelung der Arbeitszeit
- Vereinbarkeit Beruf und Familie
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Kündigungen
- Tätigkeitsbeschreibung
- Vertragsverhältnis
- Einzelheiten zum Tarifvertrag oder sonstigen gesetzlichen Regelungen und Verordnungen
- Zahlung der Vergütung beziehungsweise des Gehalts
- Landesamt für Finanzen (LfF)
- Stellenwechsel – Stellensuche
Oder, oder, oder... Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Natürlich stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor Problemen stehen, die Sie nicht oder nur schwer mit Ihren Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten regeln können.
Wünsche - Anregungen - Beschwerden
Wichtig für eine erfolgreiche Arbeit des Personalrats ist die Unterstützung und das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen. Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen!
Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
07:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag
07:00 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.
Für weitere Sprechzeiten siehe Sprechzeiten.
Anschrift
Personalrat des Universitätsklinikums Würzburg | Josef-Schneider-Straße 2 | Haus D13 | 97080 Würzburg | Deutschland