Herausfordernde Situationen in der Mitarbeiterführung
Vorgesetzte geben mitunter schnell eine Antwort auf diese Frage: Er tut nicht das, was man von ihm will. Sie ist demotiviert, er bringt keine Ergebnisse, sie ist faul, frech, er intrigiert oder sie verbreitet schlechte Stimmung. In der Beratung und Begleitung wird deutlich, es sind nicht die Menschen per se – nicht schwierige Führungskräfte oder schwierige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht selten findet man eine Gemengelage vor, eine herausfordernde Situation in der Mitarbeiterführung, geprägt durch die Persönlichkeiten und Erfahrungshintergründe der beteiligten Personen und der Umstände.
Neben den fachlichen Aufgaben, die an der Arbeitsstätte erledigt werden müssen, hat der Arbeitgeber, vertreten durch die jeweilige Vorgesetzte oder den Vorgesetzten, eine Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitenden, das bedeutet, die Pflicht, zum Wohlergehen der Mitarbeiter Sorge zu tragen.
Führungsarbeit bedeutet also, neben fachlichen Tätigkeiten, die Gestaltung einer stabilen Beziehung zu den Mitarbeitenden. Fühlen sich Mitarbeitende anerkannt und ernst genommen, trägt dies in entscheidendem Maße zu ihrem Wohlbefinden und ihrer Leistungsfähigkeit bei. Sollten Probleme auftreten, findet man als Führungskraft insbesondere dann eine konstruktive Lösung, wenn von Anfang an eine tragfähige vertrauensvolle Beziehung aufgebaut wurde. Um gegenüber seiner Vorgesetzten oder seinem Vorgesetzten Vertrauen aufzubauen, sind für die Mitarbeitenden folgende Eigenschaften und Verhaltensweisen zentral:
Verlässlichkeit, Verbindlichkeit, Berechenbarkeit, Klarheit, Loyalität, Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung.
Den eigenen Führungsstil entwickeln
In der Führung gibt es aus unserer Sicht kein richtig oder falsch. Jede Führungskraft sollte ihren persönlichen Führungsstil entwickeln, der das Team motiviert und eine angenehme Arbeitsatmosphäre schafft. Bei dieser Entwicklung stehen wir als Supervisoren gerne zur Verfügung.
Unser Ansatz in der Beratung ist es, die persönlichen Ressourcen der Führungskraft herauszuarbeiten und dabei anzuregen, eigene Lösungen zu finden bzw. neue Handlungsperspektiven zu entwickeln, die der eigenen Persönlichkeit entsprechen.
Ein Team zu führen ist eine herausfordernde, aufregende Aufgabe, im positiven wie im negativen Sinne: Ein Team durch Möglichkeiten und Grenzen von Gestaltungsspielraum führen, mit Fürsorge zu motivieren, mit Humor ein gutes Teamklima zu schaffen, ein gutes Ergebnis zu erzielen, tolle Wissenschaft zu präsentieren oder ähnliches. Führungskräfte nehmen sich viel vor und gelangen manchmal an die eigenen Grenzen. Vor allem, wenn nicht alle Personen im Team die gleiche Leidenschaft für die gemeinsame Sache teilen.
Häufige Themen in der Supervision von Führungskräften:
- Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten
- bei belasteten Mitarbeitenden
- bei Auffälligkeiten von Mitarbeitenden im Umgang mit Suchtmittelgebrauch am Arbeitsplatz
- bei Konflikten
- Rolle der Führungskraft („Bin ich noch Leitung oder schon Therapeut?“)
- Entlastung bei der Aufarbeitung komplexer Behandlungssituationen
- Stärkung persönlicher Ressourcen
Handeln bei Auffälligkeiten: Das verpflichtende Informationsgespräch
Auffälliges Verhalten am Arbeitsplatz kann Ausdruck eines körperlichen und/oder psychischen Problems oder auch durch die Einnahme von Suchtmitteln bedingt sein. Führungskräfte müssen für die Arbeitssicherheit sorgen und gemäß ihrer Fürsorgepflicht handeln. Maßgeblich ist die Sorge um die Arbeits- oder Patientensicherheit und/oder die Vernachlässigung arbeitsvertraglicher Pflichten.
Gerade bei möglichen Suchtmittelauffälligkeiten weiß man heute: Man kann nichts falsch machen – außer man tut nichts! Vorbeugende Maßnahmen und Hilfsangebote für Beschäftigte sind wichtige Bestandteile des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, auch im Umgang mit Suchtmitteln. Diese sollten in Fürsorge- und Klärungsgesprächen und – im Falle von Suchtmittelauffälligkeit – im Rahmen des 5-Stufenplans angeboten werden. Eine dieser Maßnahmen kann eine individuelle Unterweisung durch die Beratungsstelle sein, das sogenannte Verpflichtende Informationsgespräch.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Ratsuchenden willigen mit Kontaktaufnahme ein, dass Daten im erforderlichen Umfang in der Beratungsstelle verarbeitet werden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre freiwillige Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO). Wenn Sie die Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen (s.u.), kann eine Beratung nicht erfolgen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter “Datenschutz und Vertraulichkeit”.