Besucher- und Zutrittsregelungen
Am UKW besteht keine generelle Pflicht zum Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes.
In einigen Klinikbereichen kann es weiterhin anlassbezogen auch jetzt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geben.
Wir bitten allerdings Besucherinnen und Besucher und Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegserkrankung um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. So kann ein mögliches Übertragungsrisiko minimiert werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Seit 08.04.2023: Entfall der allgemeinen Maskenpflicht
Entfall der allgemeinen Maskenpflichten für Besucher und Patienten seit 08.04.2023. Auf eigenen Wunsch kann weiterhin Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen werden.
Maskenpflicht in einzelnen Klinikbereichen möglich
Aus Gründen der Infektionsprävention können in einzelnen Klinikbereichen weiterhin Maskenpflichten gelten. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Klinik.
Regelungen in der Kinderklinik
Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen in der Kinderklinik, die auf der Seite der Kinderklinik zusammengefasst sind.
Aktuelle Hinweise
Wichtige Kontaktadressen für Informationen zu COVID-19
Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB): 116117
Aktuelle und fachliche gesicherte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter folgenden Links:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Infektionsschutz)