Besuchs- und Zutrittsregelungen
Am UKW besteht keine generelle Pflicht zum Tragen einen Mund-Nasen-Schutzes. In einigen Klinikbereichen kann es weiterhin anlassbezogen auch jetzt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geben.
Wir bitten allerdings Besucherinnen und Besucher und Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegserkrankung um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. So kann ein mögliches Übertragungsrisiko minimiert werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Allgemeine Regelungen und Hinweise
Seit 08.04.2023: Entfall der allgemeinen Maskenpflicht
Entfallen der allgemeinen Maskenpflicht für Besuchende sowie Patientinnen und Patienten seit dem 08.04.2023. Auf eigenen Wunsch kann weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen werden.
Maskenpflicht in einzelnen Klinikbereichen möglich
Aus Gründen der Infektionsprävention können in einzelnen Klinikbereichen weiterhin Maskenpflichten gelten. Bitte informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Klinik.
Regelungen in der Kinderklinik
Bitte beachten Sie die gesonderten Regelungen in der Kinderklinik, die auf der Seite der Kinderklinik zusammengefasst sind.