Ihr gutes Recht!
Als Patientin oder Patient haben Sie Rechte, die Sie schützen. So wird sichergestellt, dass auch nach Ihrem Willen gehandelt und behandelt wird. Das Universitätsklinikum Würzburg sieht Ihre Rechte als oberste Prämisse und hält sich strikt an diese. Hier können Sie sich umfassend über Ihre Rechte informieren.
Patientenrecht
Aufklärung
Neben dem Anspruch auf medizinische Versorgung haben Patientinnen und Patienten auch einen Rechtsanspruch auf Aufklärung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese sind verpflichtet, über Bedeutung, Tragweite, Chancen und Risiken der Behandlung, der Untersuchungsverfahren, Operationen sowie der Wirkungen von Medikamenten Auskunft zu geben.
Schweigepflicht
Die Wahrung der Privatsphäre ist in unserem Klinikum gewährleistet. Das gesamte Klinikpersonal unterliegt der medizinischen Schweigepflicht über alle mit der Erkrankung in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten.
Unterschrift
Zu bevorstehenden Operationen oder anderen Eingriffen, außer im Notfall, wird das Einverständnis der Patientinnen und Patienten, dokumentiert durch eine Unterschrift, eingeholt.
Akteneinsicht und Datenschutz
Alle Aufzeichnungen über Behandlung und Krankheitsverlauf sowie Angaben zur Person werden in einer Patientenakte streng vertraulich geführt. Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, die über sie geführten Unterlagen einzusehen. Es besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, gegen Gebühr Kopien der Unterlagen zu erhalten. Die Originale müssen im Besitz des Krankenhauses verbleiben.
Patientenverfügung
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine schriftliche Patientenverfügung Bindungswirkung hat, allerdings mit der Einschränkung, dass im Regelfall ein Bevollmächtigter beziehungsweise Betreuer zu prüfen hat, ob diese schriftliche Patientenverfügung zum aktuellen Zeitpunkt noch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Kommt der Bevollmächtigte beziehungsweise Betreuer zu dem Ergebnis, dass die Festlegungen nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen beziehungsweise dem aktuellen Willen des Patienten entsprechen, hat dieser zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme einwilligt oder sie untersagt (§§ 1901a, 1901b sowie 1904 BGB).
Weitere Informationen bieten die Bundesärztekammer (Patientenverfügung und Vollmacht), das Bayerische Staatsministerium der Justiz (Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung) sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Die Patientenverfügung).
Allgemeine Vertragsbedingungen
Hier finden Sie die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Universitätsklinikums Würzburg (Stand Januar 2010). Außerdem steht Ihnen hier die Hausordnung für das Universitätsklinikum Würzburg (Stand Juni 2024) zur Verfügung.
Sollten diese Rechte in irgendeiner Weise nicht eingehalten werden, können Sie sich an unser Beschwerdemanagement beschwerde@ wenden. ukw.de