Zahnärztliche Chirurgie
Zahnextraktionen bei Blutgerinnungsstörungen
Bei einer Gerinnungsstörung kann das Ziehen eines Zahnes sehr komplex sein und sogar eine stationäre Überwachung erfordern. Je nach Umfang der Zahnextraktion können daher die Grenzen für eine zahnärztliche Praxis schnell erreicht sein.
Was sind Gerinnungsstörungen?
Blutgerinnungsstörungen können als angeborene Defekte auftreten oder durch die Therapie mit gerinnungshemmenden Medikamenten verursacht werden, wie etwa Acetylsalicylsäure (Aspirin®, ASS), Phenprocoumon (Marcumar®) oder Clopidogrel (Plavix®, Iscover®), um nur wenige Beispiele zu nennen.
Welche Maßnahmen werden ergriffen?
Bei angeborenen Gerinnungsdefekten arbeiten wir mit der Gerinnungsambulanz zusammen, um aufgrund von Art, Umfang und Ausprägung der Erkrankung eine genaue Risikobewertung durchführen zu können.
Bei Patientinnen und Patienten mit medikamentöser Gerinnungshemmung ist ein Eingriff in der Regel unter Berücksichtigung der aktuellen Gerinnungswerte und mit Hilfe lokaler Maßnahmen durchführbar. Nur in seltenen Fällen muss das Medikament nach Rücksprache mit Hausärztin oder Hausarzt, jedoch niemals eigenmächtig, kurzzeitig umgestellt oder abgesetzt werden.
Zahnextraktionen in Vollnarkose
Zahnextraktionen werden in aller Regel in lokaler Betäubung durchgeführt. In gewissen Fällen ist dies nicht möglich, etwa wenn eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. Dann wird eine Behandlung in Vollnarkose erforderlich. Die Übernahme der Kosten muss dann meist vor Behandlungsbeginn mit der Krankenkasse geklärt werden.
Wird aus anderen Gründen eine Vollnarkose gewünscht, etwa wegen einer Zahnarztphobie, ist die Narkosebehandlung eine Privatleistung. Deren Kosten werden individuell in Rücksprache mit der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie in Form eines Kostenvoranschlags vereinbart. Dieser erfolgt nach Vorstellung bei einer Narkoseärztin oder einem Narkosearzt, der über Vorgehensweise und Risiken der Narkose aufklärt und das individuelle Narkoserisiko beurteilt.
Bei eingeschränkt geschäftsfähigen Patientinnen und Patienten sollte der gesetzliche Vertreter oder die betreuende Person (Eltern, Kinder oder andere Personen mit gesetzlicher Entscheidungsbefugnis) bei allen Vorbereitungsterminen anwesend sein.
Bei Patientinnen und Patienten mit Behinderung ist in den meisten Fällen eine stationäre Überwachung von ein bis zwei Tagen sinnvoll. Auch hier sollte eine begleitende Person anwesend sein oder stationär mit aufgenommen werden.
Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstagnachmittag nur nach Terminvereinbarung
Spezialsprechstunden siehe Ambulante Behandlung
Anschrift
Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie, Kopf- und Hals-Chirurgie des Universitätsklinikums | Pleicherwall 2 | 97070 Würzburg | Deutschland