Verteilung von Spenderorganen
Die Vermittlung von Spenderorganen in Deutschland, Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Slowenien und Kroatien erfolgt über die in Leiden, Niederlande, ansässige internationale Stiftung Eurotransplant.
Wie werden die Organe verteilt?
Das deutsche Transplantationsgesetz besagt, dass Spenderorgane unter den Gesichtspunkten Dringlichkeit und Erfolgsaussicht verteilt werden sollen. Da die Funktion der Leber nicht vollständig ersetzt werden kann, gilt für die Zuteilung von Spenderlebern das Dringlichkeitsgebot ganz besonders.
Notfall-Lebertransplantationen
Bei akutem Leberversagen besteht ohne Transplantation unmittelbare Lebensgefahr. Diesen Patientinnen und Patienten wird deshalb die höchste Priorität auf der Warteliste eingeräumt. Für die Zuerkennung dieses sogenannten high urgency-Status gibt es definierte Kriterien. Etwa zehn bis 15 Prozent aller Organe werden auf diesem Wege zugeteilt.
Chronische Lebererkrankungen
Handelt es sich um einen langsam fortschreitenden Funktionsverlust der Leber, richtet sich die Zuteilung nach der Schwere der Erkrankung. Das heißt, die am schwersten erkrankten Patientinnen und Patienten erhalten, unabhängig von der Wartezeit, zuerst eine Spenderleber. Entscheidend ist das statistische Risiko, in den kommenden 90 Tagen ohne Transplantation zu versterben. Dieses Risiko wird durch drei Laborwerte bestimmt: Bilirubin, INR und Kreatinin. Sie geben Aufschluss über Entgiftungsfunktion und Syntheseleistung der Leber und über die Beeinträchtigung anderer Organsysteme.
MELD-Wert
Aus diesen Laborwerten errechnet sich der sogenannte MELD-Wert (Model for End Stage Liver Disease): Je höher der MELD-Wert, desto schwerer die Krankheit und desto höher die Wartelistenposition. Bei gleichem MELD-Wert ist entscheidend, wie lange der MELD-Wert bereits besteht. Darüber hinaus sind die Wartelisten nach Blutgruppen geordnet. Wird das Organ abgelehnt, geht es so lange an den nächsten Wartelistenplatz, bis ein geeigneter Empfänger gefunden ist.
Ausnahmen
In manchen Fällen gibt der MELD-Wert die Schwere der Erkrankung unzureichend wieder, etwa bei zusätzlichen Erkrankungen oder Komplikationen. Für diese Situationen gibt es Ausnahmeregeln. Am häufigsten treten sie bei Leberzellkrebs in Kraft, wo neben der Leberfunktion auch das Tumor-Fortschreiten eine Rolle spielt. Da eine Ausbreitung des Tumors eine Transplantation und damit Heilung unmöglich machen kann, wird hier ein Sonder-MELD-Wert zuerkannt.
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J. Lock, FEBS
Leitung Hepatopankreatobiliäre- (HPB) und Transplantationschirurgie
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