Geänderte Zutrittsregelungen für Besucherinnen und Besucher am UKW

Ab 10. Februar 2023 genügt als Testnachweis ein Selbsttest, der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Gemäß Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 07.02.2023 müssen Besucher in Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab Freitag, 10.02.2023, nur noch einen Selbsttest vornehmen.
Der Selbsttest muss nach einer Konkretisierung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht unter Aufsicht und höchstens 24 Stunden vor dem Besuch erfolgen.
Es genügt eine Erklärung, dass der Test vorgenommen wurde und dass er negativ gewesen ist. Diese Erklärung kann auch mündlich erfolgen.

Hinsichtlich der FFP2-Maskenpflicht gibt es keine Änderungen.