Allgemeine Maskenpflicht für Besucher und Patienten des UKW entfällt ab 8. April

Würzburg. Mit dem Auslaufen der Corona-Regelungen des Bundes nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen auch am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) ab dem 8. April 2023 die allgemeinen Maskenpflichten für Besucher und Patienten. Natürlich können auf eigenen Wunsch weiterhin Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen werden.

Unabhängig von der SARS-CoV-2-Pandemie bestehende Regelungen zur Infektionsprävention in einzelnen Klinikbereichen bestehen weiter fort. 

Zudem kann weiterhin am UKW bereichs- und klinikbezogen für Besucher die Pflicht zum Tragen, z. B. von Mund-Nasen-Schutz für einzelne Bereiche mit besonders gefährdeten Patienten festgelegt werden. 

Dies ist aktuell in der UKW-Kinderklinik der Fall: Dort besteht zunächst bis einschließlich 1. Mai 2023 grundsätzlich weiter die Pflicht zum Tragen  einer FFP2-Maske ab einem Alter von 14 Jahren für Patienten, Besucher und Begleitpersonen angesichts der Anzahl von Patienten, die wegen bzw. mit einer Infektion behandelt werden.