Aktuelle Test- und Maskenpflichten am UKW: Zusammenfassung

Anpassungen auf Basis der aktualisierten Rechtsgrundlagen seit dem 1. Oktober

Würzburg.  Zum Schutz der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten und der Besucherinnen und Besucher am UKW gelten mehrere Regeln. Rechtliche Grundlagen sind das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).

Aufgrund der am 01.10.2022 in Kraft getretenen Änderungen des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) informiert das UKW nochmals zusammenfassend über die aktuell am UKW bestehenden Regeln:

 Testpflichten

• Besucher und Begleitpersonen ab 6 Jahren: Tagesaktueller negativer Schnelltest beim Betreten des Gebäudes oder Nachweis eines negativen PCR-Tests (Test erfolgte innerhalb der letzten 48 Stunden)

• Patienten (ambulant und stationär): Keine Testpflicht vor Betreten des Gebäudes (alle stationären Patienten werden weiterhin bei der Aufnahme getestet)

Maskenpflichten 

• Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab 14 Jahren (ambulant und stationär): FFP2-Maske

• Patienten, Besucher und Begleitpersonen zwischen 6-14 Jahren (ambulant und stationär): medizinischer Mund-Nasen-Schutz 

Zudem gilt weiterhin grundsätzlich bei Besuchen am UKW:

„2:1:1-Regelung“: Maximal 2 Besucher gleichzeitig pro Tag für 1 Besuch für maximal 1 Stunde insgesamt.

Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr. Der letzte Zutritt zum Klinikum ist um 17:30 Uhr, Ausnahmen sind nur in Absprache möglich.

Aktuelle Test- und Maskenpflichten am UKW: Zusammenfassung

Grafik: Seit dem 1. Oktober gelten neuen Vorgaben für die Maskenpflicht in Kliniken. Quelle: Universitätsklinikum Würzburg