Aktuelle Pressemitteilungen

Bedeutende Berufung

Caroline Kisker, Professorin und Vize-Präsidentin der Universität Würzburg, wurde durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Mitglied des Auswahlausschusses für das Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm ernannt.

Der Auswahlausschuss der DFG trifft sich zweimal jährlich, um aus einer Vielzahl von Vorschlägen diejenigen Spitzenforscherinnen und -forscher Deutschlands auszuwählen, die dem Hauptausschuss für eine Auszeichnung mit dem Leibniz-Preis vorgeschlagen werden.

Der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis

Der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis ist der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland. Ziel des 1985 eingerichteten Leibniz-Programms ist es, die Arbeitsbedingungen herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern, ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern, sie von administrativem Arbeitsaufwand zu entlasten und ihnen die Beschäftigung besonders qualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erleichtern. Der Preis ist mit bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert.

Die Förderung wird nur auf Vorschlag Dritter gewährt. Die Entscheidung über die Preisträgerinnen und Preisträger trifft der Hauptausschuss aufgrund einer Empfehlung des Auswahlausschusses für das Leibniz-Programm.

Liste der Preisträger aus den Reihen der JMU

Bedeutende Aufgabe

Zu diesem Auswahlausschuss wird von Januar 2023 bis Ende 2030 auch Caroline Kisker zählen. Die Berufung ist eine Würdigung ihres akademischen Schaffens. Dem Ausschuss gehören nur besonders angesehene und erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, die einen breiten Überblick über die Forschungslandschaft besitzen.

An der Julius-Maximilians-Universität (JMU) Würzburg leitet Caroline Kisker als Vizepräsidentin den Aufgabenbereich „Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs“. Sie ist weiterhin Inhaberin des Lehrstuhls für Strukturbiologie und Sprecherin und Mitglied des Vorstands des Rudolf-Virchow-Zentrums.

Die Biochemikerin freue sich sehr, „Teil dieser Auswahlkommission zu sein, weil mir damit sehr hohes Vertrauen entgegengebracht wird und ich aktiv an der Auswahl der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten beteiligt werde, was sicherlich eine sehr interessante Aufgabe sein wird.“

 

einBlick - Das Online-Magazin der Universität Würzburg vom 11. Oktober 2022

Neue Immuntherapie für Pilzinfektionen der Lunge

Uniklinikum Würzburg entwickelt bei T-Zellen chimären Antigenrezeptor (CAR), der die spezifischen Strukturen des Schimmelpilzes Aspergillus fumigatus erkennen und diesen zerstören kann. Die Ergebnisse der Studie geben Hoffnung auf neu entwickelte, alternative Therapieoptionen bei Pilzinfektionen.

Das Bild zeigt CAR-T-Zellen, Schimmelpilz und körpereigene Botenstoffe in Interaktion.
Die mikroskopische Aufnahme von Dr. Nora Trinks vom Lehrstuhl für Biotechnologie und Biophysik an der Universität Würzburg zeigt eine von Dr. Michelle Seif präparierte Pilz-CAR-T-Zell-Interaktion; in grau gefärbt Aspergillus fumigatus, in Magenta die CAR-T-Zellen, in Gelb die spezifischen chimären Antigenrezeptoren und in hellblau bestimmte körpereigene Botenstoffe, welche die CAR-T-Zellen bei der Interaktion mit dem Pilz produzieren und ausschütten. © UKW / Universität Würzburg

Wir atmen nahezu täglich und überall auf der Welt die Sporen des Aspergillus fumigatus ein. Der Schimmelpilz ist bei einer guten Immunabwehr relativ harmlos. Bei Menschen, deren Immunsystem stark geschwächt ist, zum Beispiel nach Chemotherapien oder Knochenmarktransplantationen, kann der Aspergillus fumigatus jedoch schwere, oft tödlich verlaufende Infektionen verursachen. Auch in Verbindung mit einer Covid-Infektion oder Grippe kann der Aspergillus fumigatus die Lungenfunktion beeinträchtigen. 

Doppelt wirksam: Af-CAR-T-Zellen wirken gegen Pilz und aktivieren weitere Immunzellen

Am Uniklinikum Würzburg haben Forscherinnen und Forscher aus der Medizinischen Klinik II erstmals bestimmte Immunzellen, so genannte T-Zellen, gentechnisch verändert, wodurch die körpereigene Immunabwehr gegen diese Art von Schimmelpilzen besser aktiviert und effektiver geschützt wird. Die umprogrammierten T-Zellen tragen auf ihrer Oberfläche „chimäre Antigenrezeptoren“, kurz CAR. Mit diesen Biosensoren können die T-Zellen die spezifische Struktur des Schimmelpilzes wesentlich besser erkennen und durch die Freisetzung bestimmter körpereigener Botenstoffe zerstören. Die T-Zellen mit den Aspergillus fumigatus-spezifischen CARs (Af-CARs) wirken aber nicht nur direkt gegen den Pilz, sondern auch indirekt: „In unseren präklinischen Labormodellen haben wir beobachtet, dass die Af-CAR-T-Zellen in der Lage sind an den Ort der Pilzinfektion zu gelangen, und die Rekrutierung und Aktivierung zusätzlicher Zellen des körpereigenen Immunsystems zu kontrollieren. Insbesondere, die Af-CAR-T-Zellen aktivieren Makrophagen und verstärken somit die Wirkung des Immunsystems gegen den Schimmelpilz“, erklärt Dr. Michelle Seif, Postdoc in der AG Löffler und AG Hudecek und Erstautorin der Studie, die jetzt im Journal Science Translational Medicine veröffentlicht wurde.  

Studie legt Grundlagen für neue immuntherapeutische Methoden

„Unsere Studie veranschaulicht das große Potenzial gentechnisch veränderter T-Zellen zur Behandlung aggressiver Infektionskrankheiten, die mit herkömmlichen antimikrobiellen Therapien nur schwer in den Griff zu bekommen sind. Sie bildet die Basis für eine zukünftige T-Zelltherapie zur Behandlung von Pilzinfektionen und vielen weiteren Infektionserkrankungen“, resümiert Professor Dr. Jürgen Löffler, Leiter der AG Löffler, die am Uniklinikum Würzburg die Aspergillose, wie die Schimmelpilzinfektion in der Fachsprache heißt, erforscht.  Die Entwicklung und klinische Umsetzung der CAR-T-Zelltherapien bei Tumorerkrankungen ist seit vielen Jahren ein herausragender Schwerpunkt am Uniklinikum Würzburg. Die Immunzellen der Patientinnen und Patienten werden umprogrammiert, um sie gezielt zur Zerstörung von Krebszellen auszustatten. Der chimäre Antigenrezeptor hilft den T-Zellen die Krebszellen zu erkennen und zu eliminieren. „Mit den präklinischen Untersuchungen zur gentechnisch hergestellten Immunzelltherapien bei Schimmelpilzinfektionen bringen wir in gewisser Weise das Thema dorthin zurück, wo es entstanden ist“, bemerkt Professor Dr. Michael Hudecek, der gemeinsam mit Jürgen Löffler Letztautor der Studie ist. Die adaptive Immuntherapie mit T-Zellen begann im Bereich der Infektionskrankheiten durch das Cytomegalievirus, das zur Familie der Herpesviren gehört. Professor Herrmann Einsele, Direktor der Medizinischen Klinik II am UKW, hat bereits in den 1990er Jahren als erster Mediziner in Europa Patientinnen und Patienten mit Cytomegalievirus-spezifischen T-Zellen behandelt. „Unsere Motivation war es, die CAR-T-Zelltherapie als ein in der Medizin universell anwendbares Therapieprinzip zu demonstrieren“, so Hudecek.

Vorbereitung für Einsatz von klinischen Studien 

Die Ergebnisse der Studie ermutigt das Würzburger Team, die Af-CAR-T-Zelltherapie zur Behandlung von Infektionen durch Aspergillus fumigatus in ersten klinischen Studien umzusetzen und zu evaluieren. „Derzeit erarbeiten wir weitere Konzepte, um das Aspergillus-CAR-T-Zell-Produkt skalierbar zu machen und für den klinischen Einsatz vorzubereiten“, verlautbart Jürgen Löffler. „Wir hoffen, dass durch diese zukünftige, stark translationale Ausrichtung des Projekts in der Zukunft möglichst viele Patientinnen und Patienten von der neuartigen Technologie profitieren können.“

Publikation

Die Studie “CAR T cells targeting Aspergillus fumigatus are effective at treating invasive pulmonary aspergillosis in preclinical models” wurde publiziert im Journal Science Translational Medicine DOI: 10.1126/scitranslmed.abh1209.

Partnerinnen und Partner 

Kooperiert hat das Würzburger Team mit Prof. Dr. Frank Ebel von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Luigina Romani von der Universität Perugia, Prof. Emmanuel Donnadieu von der Université de Paris, Dr. Kerstin Hünniger vom Leibniz Institut für Naturforschung und Infektionsbiologie in Jena und Dr. Lewis White von Public Health Wales in Cardiff und deren jeweiligen Teams. 

Förderungen

Gefördert wurden die Untersuchungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (Projekt ART4Fun), von der Wilhelm Sander Stiftung (Projekt 2020-017-1), von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Sonderforschungsbereiche TransRegio 124 „FungiNet“ und TransRegio 221 „GvL/GvH“, vom LMU Medical School-Fellowship im Rahmen des Förderprogramms für Forschung und Lehre, von der European Union (Horizon 2020 & EFRE-programme) und von der Innovative Medicine Initiative 2 Joint Undertaking (T2EVOLVE).

Das Bild zeigt CAR-T-Zellen, Schimmelpilz und körpereigene Botenstoffe in Interaktion.
Die mikroskopische Aufnahme von Dr. Nora Trinks vom Lehrstuhl für Biotechnologie und Biophysik an der Universität Würzburg zeigt eine von Dr. Michelle Seif präparierte Pilz-CAR-T-Zell-Interaktion; in grau gefärbt Aspergillus fumigatus, in Magenta die CAR-T-Zellen, in Gelb die spezifischen chimären Antigenrezeptoren und in hellblau bestimmte körpereigene Botenstoffe, welche die CAR-T-Zellen bei der Interaktion mit dem Pilz produzieren und ausschütten. © UKW / Universität Würzburg

Trauer um Prof. Dr. Ulrich Vogel

Renommierter Experte für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie verstorben

Würzburg,  Das Universitätsklinikum Würzburg und die Medizinische Fakultät Würzburg trauern um Prof. Dr. Ulrich Vogel. Prof. Vogel ist am 4. Oktober 2022 nach schwerer Krankheit verstorben. Er hat als Professor für Krankenhaushygiene und Medizinische Mikrobiologie über viele Jahre einen elementaren und nachhaltigen Beitrag für Sicherheit in der Patientenversorgung geleistet. In seiner Funktion als Leiter der Zentralen Einrichtung „Krankenhaushygiene und Antimicrobial Stewardship“ am Universitätsklinikum Würzburg baute er Strukturen auf, die aktuellste wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Infektionsprävention schnell in den Alltag des Klinikums übertrugen.

„Von seinem Fachwissen auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und von seiner Empathie profitierten alle Menschen am Klinikum: Patientinnen und Patienten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher des UKW“, so Prof. Dr. Jens Maschmann, Ärztlicher Direktor des UKW.

Von Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an war auch das UKW vor besondere Herausforderungen gestellt. Prof. Dr. Ulrich Vogel ist es mit seinem Team unter größtem persönlichen Engagement gelungen, dass auch in dieser Ausnahmesituation schnell und erfolgreich Maßnahmen zum Infektionsschutz etabliert und umgesetzt werden konnten. Zusätzlich engagierte er sich in der Bekämpfung von COVID-19-Häufungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen in der Region.

Bis zuletzt stand er dem UKW und dem Team der Krankenhaushygiene mit seinem enormen Wissensschatz und mit seinem menschlichen Rat zur Seite - auch als die Folgen seiner schweren Erkrankung ihn stark einschränkten.

Ulrich Vogel war zudem ein weltweit anerkannter Experte in der Molekularbiologie und Epidemiologie von Neisseria meningitidis, einem der wichtigsten Erreger bakterieller Hirnhautentzündungen. Zuletzt als dessen Leiter gestaltete er die erfolgreiche Tätigkeit des Nationalen Referenzzentrums für Meningokokken (und später zusätzlich für Haemophilus influenzae) maßgeblich und war hier ein Pionier in der sequenzbasierten epidemiologischen Analyse von Infektionserregern.

Dekan Prof. Dr. Matthias Frosch: „Mit ihm hat die Würzburger Universitätsmedizin einen renommierten Wissenschaftler, einen engagierten Mediziner und einen sehr hoch geschätzten Kollegen verloren.“

 

Aktuelle Test- und Maskenpflichten am UKW: Zusammenfassung

Anpassungen auf Basis der aktualisierten Rechtsgrundlagen seit dem 1. Oktober

Würzburg.  Zum Schutz der Patientinnen und Patienten, der Beschäftigten und der Besucherinnen und Besucher am UKW gelten mehrere Regeln. Rechtliche Grundlagen sind das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV).

Aufgrund der am 01.10.2022 in Kraft getretenen Änderungen des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) informiert das UKW nochmals zusammenfassend über die aktuell am UKW bestehenden Regeln:

 Testpflichten

• Besucher und Begleitpersonen ab 6 Jahren: Tagesaktueller negativer Schnelltest beim Betreten des Gebäudes oder Nachweis eines negativen PCR-Tests (Test erfolgte innerhalb der letzten 48 Stunden)

• Patienten (ambulant und stationär): Keine Testpflicht vor Betreten des Gebäudes (alle stationären Patienten werden weiterhin bei der Aufnahme getestet)

Maskenpflichten 

• Patienten, Besucher und Begleitpersonen ab 14 Jahren (ambulant und stationär): FFP2-Maske

• Patienten, Besucher und Begleitpersonen zwischen 6-14 Jahren (ambulant und stationär): medizinischer Mund-Nasen-Schutz 

Zudem gilt weiterhin grundsätzlich bei Besuchen am UKW:

„2:1:1-Regelung“: Maximal 2 Besucher gleichzeitig pro Tag für 1 Besuch für maximal 1 Stunde insgesamt.

Besuchszeiten sind täglich von 14:00 bis 18:00 Uhr. Der letzte Zutritt zum Klinikum ist um 17:30 Uhr, Ausnahmen sind nur in Absprache möglich.

Ausgezeichnete Diagnostik von neuroendokrinen Tumoren

Hanna Remde vom Uniklinikum Würzburg erhält den ENS@T Award 2022 for Research on Pheochromocytoma and Paraganglioma des European Networks for Study of Adrenal Tumors (ENSAT).

Würzburg.  Phäochromozytome und Paragangliome sind ihr Spezialgebiet. Für ihre Forschung zur Diagnostik dieser seltenen Tumore hat Dr. Hanna Remde beim 21st Kongress des European Networks for Study of Adrenal Tumores (ENSAT) in Warschau den ENS@T Award 2022 for Research on Pheochromocytoma and Paraganglioma erhalten. Mit diesen Tumoren geht eine erhöhte Produktion der blutdrucksteigernden Hormone Adrenalin und Noradrenalin, den so genannten Katecholaminen, einher. Die meisten dieser neuroendokrinen Tumore befinden sich im Nebennierenmark, sie werden als Phäochromozytome bezeichnet. Paragangliome hingegen treten in bestimmten Nervenzellnestern des Kopf-, Hals-, Brust oder Bauchbereichs auf.

Bei Verdacht auf diese Erkrankung werden üblicherweise die Abbauprodukte der Hormone im Blut gemessen, die so genannten Metanephrine. Dabei kommt es oft zu uneindeutigen, nur knapp auffälligen Werten. In diesem Fall, kommt im Rahmen der Tumordiagnostik in der Regel ein Clonidin-Hemmtest zum Einsatz. Dabei wird bei den Patientinnen und Patienten vor und nach Einnahme von Clonidin der Normetanephrin-Spiegel im Blut gemessen und verglichen.

Clonidin-Tests sind genau – doch in vielen Fällen kann auf sie verzichtet werden

Hanna Remde hat mit ihrem Team aus der Endokrinologie Würzburg die diagnostische Genauigkeit dieser Tests untersucht und hierfür die weltweit größte Studie durchgeführt, die nur Patientinnen und Patienten mit echter Indikation für den Test in die Studie eingeschlossen hat. Es zeigte sich eine hohe diagnostische Genauigkeit unter der Anwendung der etablierten Grenzwerte. Noch exakter fielen die Tests aus, wenn ein neuer altersabhängiger Grenzwert verwendet wurde. „Auf den Clonidin-Hemmtest ist also fast immer Verlass, insbesondere bei Berücksichtigung des Alters der Patientinnen und Patienten“, resümiert Hanna Remde. Allerdings seien die Tests nicht immer notwendig, fährt die Ärztin fort: „Bei vielen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern waren die Laborwerte am Testtag bereits vor der Einnahme von Clonidin normalisiert. Daraus schlussfolgern wir, dass bei Patientinnen und Patienten, die einen Normetanephrin-Wert aufweisen, der nur knapp über der Norm liegt, auf einen Clonidin-Test meist verzichtet werden kann. Bei grenzwertig auffälligem Normetaneprin genügt häufig eine einfache Wiederholung der Messung unter optimierten Bedingungen.

Die Ergebnisse des Projekts „Improved Diagnostic Accuracy of Clonidine Suppression Testing Using an Age-Related Cutoff for Plasma Normetanephrine“ wurden in der Fachzeitschrift Hypertension der American Heart Association veröffentlicht. https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/HYPERTENSIONAHA.122.19019

In einer weiteren großen multizentrischen Studie erforscht das Team der Endokrinologie gerade, wie sich die Nachsorge dieser neuroendokrinen Tumore bestmöglich gestalten lässt.

 

Universitätsklinika stärken

Die Kultusministerkonferenz verständigt sich mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und dem Medizinischen Fakultätentag (MFT) und beschließt ein Positionspapier zur Universitätsmedizin mit konkreten Umsetzungsvorschlägen, die sich insbesondere auch an die Gesundheitspolitik in Bund und Ländern richtet. Eine in Versorgung, Forschung und Ausbildung starke Hochschulmedizin ist der Garant für ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem in Deutschland. Ganz aktuell hat dies die Bewältigung der Corona-Pandemie gezeigt.

Das Positionspapier dreht sich nicht nur um die Finanzierung der Universitätskliniken. Es befasst sich darüber hinaus auch mit der geplanten Krankenhausreform und der Einführung und separaten Finanzierung von Versorgungsstufen, der Krankenhausplanung, der Öffnung von Krankenhäusern für die ambulante Versorgung, der Attraktivität der medizinischen Fachberufe und dem Fachkräftemangel, der Reform des Medizinstudiums sowie mit der Vernetzung der Universitätsmedizin untereinander. 

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sagt: „Die Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn die Universitätsklinika verstärkt in die Lage versetzt werden, ihre führende Rolle in der Gesundheitsversorgung dauerhaft gewinnbringend für alle entfalten zu können. Das können wir nur in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern erreichen. Hier ist stärker als bisher der Bund gefragt. Den Universitätsklinika sollte dabei eine Koordinierungsfunktion in regionalen und sektorenübergreifenden Versorgungsnetzwerken zukommen. Darüber hinaus ist eine DRG Reform unerlässlich. Der erhöhte Kostenaufwand der Maximalversorger und Universitätsklinika muss genauso im DRG System abgebildet werden, wie spezielle medizinische Angebote der Universitätsklinika und einiger Maximalversorger aufgrund bedarfsnotwendiger Vorhaltungen einer gesonderten Finanzierung bedürfen. Gleichermaßen ist es notwendig, auch die Medizinischen Fakultäten in ihrer Aufgabe, eine zukunftsfähige Ausbildung in allen ärztlichen und Gesundheitsberufen anzubieten, weiter zu stärken. Hierfür sind Reformen auf den Weg zu bringen, die nicht nur die Hochschulmedizin, sondern das gesamte Versorgungs- und Vergütungssystem betreffen.“ 

Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz und A-Ländervertreter bekräftigt die herausragende Stellung der Universitätsklinika in Deutschland. „Die Leistungsfähigkeit der Universitätsmedizin ist länderübergreifend ein wichtiger Baustein der Gesundheitsversorgung. Wir müssen diesen Baustein stärken, damit er seine Aufgaben auch zukünftig tragen und weiter entwickeln kann. In der Kultusministerkonferenz haben wir vor allem die hohen Vorhaltekosten der Spitzenmedizin als Herausforderung herausgearbeitet, auf die wir mit einem abgestuften Versorgungssystem gut reagieren könnten. Die Universitätsmedizin muss selbstverständlich in einem solchen Stufensystem auf der höchsten Ebene angesiedelt werden. In der Krankenhauslandschaft gibt es aber noch weitere wichtige Akteure - seien es die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum oder andere große Häuser – deren Leistungsfähigkeit wir im Kreis der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister ebenfalls beachten, damit die Gesundheitsversorgung auch künftig nicht nur auf einem Baustein, sondern auf einem insgesamt stabilen Fundament aufbaut“. 

Markus Blume, Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst und B-Länderkoordination betont ebenfalls die zentrale Bedeutung der Universitätsmedizin für das Gesundheitswesen in Deutschland: „Unsere Universitätsklinika sind der Motor des Fortschritts in der Medizin und das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Damit das so bleibt, muss die Versorgung in Deutschland neu aufgestellt werden. Diese Reform muss auch in der Finanzierung der Spitzenmedizin abgebildet werden. Der Bund ist darüber hinaus akut in der Pflicht die Universitätsklinika bei der Bewältigung der explodierenden Sach- und Energiekosten zu unterstützen. Ich erwarte hier eine klare Positionierung der Bundesregierung: Aus der Energiekrise darf keine medizinische Fortschritts- oder gar Versorgungskrise werden!“ Zum Entwurf der Bundesregierung zu einer Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung erklärt Blume: „Wer anschafft zahlt – das muss auch hier gelten. Keinesfalls können die Länder akzeptieren, dass der Bund die Inhalte diktiert und die Länder anschließend zur Kasse gebeten werden. Eine Kostenbeteiligung des Bundes ist ein Muss, wenn die Reform der Medizinausbildung gelingen soll.“ 

Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz, 1. Vorsitzender Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) sagt: „Die Universitätsklinika haben den umfassendsten Versorgungsauftrag in unserem Krankenhaussystem. Sie sind die höchste Versorgungsstufe. Das ist seit jeher Versorgungsrealität und der Koalitionsvertrag der Ampel erkennt dies an. Wir fordern im Schulterschluss mit der KMK, dass sich das nun auch in der Krankenhausreform niederschlagen muss und die Universitätsklinika endlich dementsprechend finanziert werden. Wir erwarten daher mit Spannung die Vorschläge der Regierungskommission.“ 

Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT) sagt: „Die Herausforderungen einer zunehmend komplexen Zukunft der Medizinversorgung können nur gemeistert werden, wenn eine neue Generation von Ärztinnen und Ärzten wissenschaftlich und klinisch entsprechend ausgebildet wird. Eine Weiterentwicklung des Medizinstudiums ist aber nur auf Basis einer Reform der Ärztlichen Approbationsordnung möglich. Diese muss zeitnah in einem von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Finanzierungskonzept ermöglicht werden.“ 

Die Kultusministerkonferenz beschäftigt sich fortlaufend mit den Herausforderungen für die Universitätsmedizin. Bereits im Jahr 2021 hatte die 375. Kultusministerkonferenz ein Strategiepapier speziell zur „Finanzierung der Hochschulmedizin“ beschlossen. Darin werden spezielle Maßnahmen vorgeschlagen, die vor allem kurz- bis mittelfristig für eine bessere Finanzierung der Universitätskliniken innerhalb des bestehenden DRG-Vergütungssystems sorgen sollen. 

Hintergrund: 

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die sich durch den medizinisch-technischen Fortschritt allein nicht lösen lassen werden, sondern auch die Beseitigung von Defiziten im Versorgungssystem adressieren müssen. Hierzu zählen neben der Digitalisierung die Über-, Unter- und Fehlversorgung in der derzeitigen Krankenhausstruktur. Im internationalen Vergleich verfügt Deutschland über eine sehr hohe Dichte an Krankenhäusern und Bettenkapazitäten. Ambulante Versorgungsangebote im Krankenhaus und sektorenübergreifende Versorgung sind hingegen nur schwach ausgeprägt. 

Diese Schwächen werden mit dem demografischen Wandel und dem sich verschärfenden Fachkräftemangel nochmals mehr als deutlich werden. Schon heute stehen Krankenhäuser, aber auch alle anderen Gesundheitseinrichtungen vor der Herausforderung, offene Stellen zu besetzen. Mit dem Ausscheiden der „Baby-Boomer“-Generation aus dem Arbeitsleben wird sich die Situation nochmals verschärfen. Die Zahl derer, die in der medizinischen Versorgung beschäftigt sind, wird abnehmen, während der Versorgungsbedarf zunehmen wird. Diese absehbare Entwicklung erfordert vielfältige Maßnahmen, die insbesondere eine Effizienzsteigerung in der Versorgung notwendig machen, statt auf ein Mehr an Köpfen zu setzen, damit es nicht zu Leistungseinschränkungen kommt.

Hier finden Sie das gemeinsame Positionspapier zur Universitätsmedizin. 

 

Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz, des Verbands der Universitätsklinika Deutschland und dem Medizinischen Fakultätentag vom 06.10.2022

Inklusion am Arbeitsplatz: Uniklinik Würzburg erhält Auszeichnung

Würzburg. Die Mainfränkischen Werkstätten haben heute (6. Oktober) die Uniklinik Würzburg (UKW) für ihren Einsatz um mehr Inklusion am Arbeitsplatz ausgezeichnet. Dabei ging es um die Arbeit von Christoph Schmitt im Zentrallager des Klinikums.

Aus diesem Anlass wurde ein historisches Stück Würzburger Straßenbahn-Gleis an das Team des Zentrallagers am UKW überreicht. Es steht für die erfolgreiche gelebte Inklusion und die damit verbundene Kooperation zwischen den Mainfränkischen Werkstätten und dem UKW. Die Symbolik hinter der Gleisübergabe erklärt Marilena Krieger, die Fachbereichsleitung des Projekts „INklusiv! Gemeinsam arbeiten“ der Mainfränkischen Werkstätten, wie folgt: „Es steht für den gemeinsamen Weg, den wir zurückgelegt haben und den Weg, den wir noch gemeinsam gehen wollen für mehr Inklusion.“

Alle profitieren vom inklusiven Arbeitsplatz 

Von der erfolgreichen Kooperation profitiert nicht nur Christoph Schmitt, auch die Beschäftigten des Zentrallagers sind dankbar für seinen tatkräftigen Einsatz. Jens Sesselmann bedankt sich im Namen des Zentrallagers für die Verleihung der Auszeichnung und betont: „Gelungene Inklusion bedeutet nicht nur das Bereitstellen eines Arbeitsplatzes, sondern auch eine tolerante und offene Einstellung in den Köpfen aller Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeit mit Christoph Schmitt ist eine Bereicherung für uns alle. Wir freuen uns, dass er unser Team verstärkt.“ 

Christoph Schmitt ist seit neun Monaten im Zentrallager tätig: Großen Spaß habe er vor allem an der Lagerpflege, sowie an der Bearbeitung der einzelnen, oft auch umfangreichen, Bestellungen aus den verschiedenen Klinikbereichen, erklärt der 28-Jährige. Dabei wird er auch weiterhin von seiner Integrationsbegleitung Michael Roth unterstützt.

Seine Anstellung am UKW wurde durch eine Kooperation mit den Mainfränkischen Werkstätten ermöglicht. Das Projekt „INklusiv! Gemeinsam arbeiten“ unterstützt und begleitet erwachsene Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in die Arbeitswelt.

Schwerbehindertenquote von 7,7 Prozent am UKW

Das UKW erhält diesen Inklusionspreis bereits zum zweiten Mal. „2017 bekam unsere Warenannahme im Zentrum für Operative und Innere Medizin ein Gleisstück überreicht, die Kooperation besteht bis heute“, so Adrian Lucya, stellvertretender kaufmännischer Direktor des UKW. Lucya weist auf die überdurchschnittlich hohe Schwerbehindertenquote des Klinikums hin. Mit 7,7 Prozent (2021) liegt diese weit über den gesetzlich vorgeschriebenen fünf Prozent. Zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Handicap gibt es am UKW feste Strukturen, wie eine Schwerbehindertenvertretung mit hauptamtlich tätigen Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Beschäftigte.