Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz stellt sicher, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten Standards in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen. Dies einzuhalten ist uns ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit.

Seit dem 1. Januar 2023 sind wir als Unternehmen mit 3000 und mehr Beschäftigten nun auch zur Einhaltung der im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang unserer Lieferketten verpflichtet. Doch auch schon vorher war die Einhaltung dieser Standards uns ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit.

Grundsatzerklärung

Wir am Universitätsklinikum Würzburg sind als öffentlich-rechtliches Unternehmen im Gesundheitswesen in besonderer Weise dem Gemeinwohl verpflichtet und bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und unterstützen diese.
In unserer Grundsatzerklärung geben wir ein verbindliches Bekenntnis zur Achtung, zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte des Einzelnen ab. Wir sind bestrebt, unser (unternehmerisches) Handeln und unsere Dienstleistungen im Sinne der Verantwortung für Menschenrechte, Umweltschutz und Nachhaltigkeit ständig zu optimieren. Dies erwarten wir auch von unseren Beschäftigten, Lieferanten und Dienstleistern.

Beschwerdeverfahren

Alle Beschäftigten und Geschäftspartner des UKW sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu melden. Alle Hinweise können anonym oder vertrauliche abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.


Wir stellen Ihnen hier gerne eine Kurzbeschreibung des Verfahrens zur Verfügung.
Bitte beachten Sie bei der Übermittlung aller Nachrichten auch unsere Datenschutzhinweise.