Kosten

Nicht immer werden die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Damit Sie besser einschätzen können, welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen, beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

Werden die Kosten bei Kindern und Jugendlichen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme das sogenannte KIG-System mit fünf Schweregraden zum Tragen. KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen, bei Grad 3 bis 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen hat. 

Patientinnen und Patienten mit den Schweregraden 1 und 2 fallen nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse. Häufig ist jedoch auch bei einem KIG 2 eine Behandlung medizinisch sinnvoll. Oder bei Ihrem Kind liegt eine Fehlstellung vor, die in dem Indikationssystem der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend abgebildet ist. Dazu beraten wir Sie in unserer Poliklinik gerne.

Welche Kosten kommen bei der Behandlung im Erwachsenenalter auf mich zu?

Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Geburtstag ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch leistungspflichtig, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erforderlich ist. Ist dies nicht der Fall, richten sich die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nach Art und Dauer der geplanten Therapie und hängen von folgenden Fragen ab:

1 Ist es notwendig, eine feste Zahnspange einzugliedern, oder ist auch eine herausnehmbare möglich?
2 Müssen alle Zähne eines oder beider Kiefer mit einer festen Zahnspange versehen werden, oder ist es möglich, diese auf nur einen Teil des Kiefers zu begrenzen?
3 Soll die Behandlung unsichtbar oder wenig sichtbar erfolgen?

Damit die Patientin oder der Patient weiß, wie hoch die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung sind, wird nach eingehender Diagnostik und unter Berücksichtigung der Wünsche der Patientin oder des Patienten ein Heil- und Kostenplan erstellt, der die notwendigen Gebührenpositionen enthält. Die Patientin oder der Patient kann sich daraufhin entscheiden, ob und in welchem Umfang sie oder er die Behandlung wünscht.

Welche Kosten übernimmt die private Krankenkasse bei einer Behandlung im Erwachsenenalter?

Ob und in welchem Umfang die private Krankenkasse
eine kieferorthopädische Therapie ab dem 18. Geburtstag übernimmt, muss bei der jeweiligen Kasse erfragt werden. Die Regelungen sind hier sehr unterschiedlich. Während für alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Bestimmungen gelten, können die privaten Versicherungsträger unabhängige Verträge abschließen. Nach der Erstellung des kieferorthopädischen Heil- und Kostenplans kann dieser bei der privaten Krankenkasse eingereicht und hinsichtlich der Kostenübernahme geprüft werden. Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung, die kieferorthopädische Behandlungen mit abdeckt, können ebenfalls den Kostenplan gesondert bei ihrer Zusatzversicherung einreichen.

Kommen bei einem genehmigten Behandlungsplan trotzdem Kosten auf mich zu?

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse den Behandlungsplan für Ihr Kind genehmigt hat, werden die Gesamtkosten der Behandlung von der Kasse übernommen. Allerdings müssen Sie während der Behandlung 20 Prozent der Kosten selbst tragen, was bedeutet, dass Sie vierteljährlich eine Rechnung über 20 Prozent der Kosten erhalten, die in diesem Zeitraum angefallen sind. Bei einer typischen Behandlung sind dies durchschnittlich 650 Euro. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Therapie bekommen Sie Ihren Eigenanteil von der Krankenkasse zurückerstattet. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung beispielweise aufgrund unzureichender Mitarbeit oder schlechter Mundhygiene, erhalten Sie die bis zum Abbruchzeitpunkt bezahlten Eigenanteile nicht zurück.
Die moderne Kieferorthopädie bietet auch einige sinnvolle Ergänzungen zur Optimierung der Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Ergänzungsmaßnahmen werden Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch erläutert und können auf Wunsch von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie privat versichert sind, hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von Ihren vertraglich gewählten Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung die Beihilfe beteiligt ist, ergeben sich gelegentlich Einschränkungen.

Ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sinnvoll?

Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, da sie bei entsprechender Vertragsgestaltung private Zusatzleistungen übernimmt oder bei KIG 1 oder 2 und bei Erwachsenen die Behandlungskosten trägt. Private Zusatzversicherungen müssen jedoch vor der Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen worden sein.

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