Vorstellung der Patientinnen und Patienten

Für eine zielführende Vorstellung eines Patienten oder einer Patientin in unserer Gerinnungsambulanz sollten – insbesondere wenn er oder sie unter Antikoagulation steht – einige Punkte beachtet werden. Ob eine bestehende Antikoagulation oder Hemmung der Blutplättchen allein aus diagnostischen Gründen vorübergehend abgesetzt werden kann, hängt vom thrombembolischen Risiko im Einzelfall ab und muss grundsätzlich vom behandelnden Haus- oder Facharzt beziehungsweise von der behandelnden Haus- oder Fachärztin unter Berücksichtigung der klinischen Gesamtsituation entschieden werden.

Wie bereitet man eine Patientin oder einen Patienten zur Vorstellung in unserer Gerinnungsambulanz vor?

Zur Abklärung einer unklaren Blutungsneigung:

Da bei der Abklärung einer Blutungsneigung die Thrombozytenfunktion untersucht wird, sollte der Patient/die Patientin Aspirin und Nicht-steroidale Antiphlogistika (mit Ausnahme von Paracetamol) in letzten 14 Tagen von dem Vorstellungstermin in der Gerinnungsambulanz nicht eingenommen haben, sofern dies aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Unter der Einnahme von Aspirin oder Nicht-steroidalen Antiphlogistika ist einer Untersuchung der Thrombozytenfunktion zur Abklärung einer Blutungsneigung nicht zweckmäßig.

Zur Abklärung einer Thromboseneigung:

  • während eines akuten thrombembolischen Ereignisses (nicht sinnvoll):

    Bei akuter Thrombembolie ist die Durchführung eines Thrombophilie-Screenings nicht zweckmäßig. Ein akutes thrombembolisches Geschehen führt in der Regel zu Veränderungen im Gerinnungssystems, die keine valide  Beurteilung der Laborergebnisse in Bezug auf das Vorliegen einer Thrombophilie außerhalb des akuten thrombembolischen Ereignisses erlaubt. Außerdem haben die Ergebnisse eines Thrombophilie-Screenings zunächst keine therapeutische Konsequenz. Wir empfehlen die Durchführung eines Thrombophilie-Screenings frühestens drei Monate nach dem thrombembolischen Ereignisses.
  • unter oraler Antikoagulation mit Marcumar®:

    Marcumar® führt zu einer verminderten Bildung der Vitamin K-abhängigen Gerinnungsproteine einschließlich Protein C und Protein S. Unter Marcumar® kann deshalb nicht beurteilt werden, ob ein Protein C- oder ein Protein S-Mangel als thrombophiler Risikofaktor vorliegt. Dennoch kann es wichtig sein, unter Marcumar ein Thrombophilie-Screening durchzuführen, um ein Anti-Phospholipid-Antikörper-Syndrom (APS) mit seiner stark prothrombogenen Wirkung möglichst frühzeitig zu erkennen. Das gilt insbesondere nach rezidivierenden oder dramatischen Thrombembolien, denn beim Nachweis von Anti-Phospholipid-Antikörpern ist die Fortführung der oralen Antikoagulation in jedem Fall notwendig.
  • nach Beendigung der oralen Antikoagulation mit Marcumar®:

    Ein aussagekräftiges komplettes Thrombophilie-Screening ist erst etwa 5 bis 6 Wochen nach Absetzen von Marcumar® möglich, da sich die Lebersynthese von Protein C und Protein S nach der oralen Antikoagulation nur langsam erholt. Falls eine ununterbrochene Antikoagulation gewünscht wird, kann niedermolekulares Heparin verabreicht werden. Am Tag der Vorstellung in der unserer Gerinnungsambulanz sollte das niedermolekulare Heparin jedoch erst nach der Blutentnahme verabreicht werden. Die Dosierung des niedermolekularen Heparins richtet sich nach der Vorgeschichte und nach den Laborergebnissen.
  • unter oraler Antikoagulation mit einem neuen direkten oralen Antikoagulanz (NOAC, DOAC, z. B. Xarelto®, Pradaxa®, Eliquis® oder Lixiana®):

    Für die Gerinnungsdiagnostik im Rahmen des Thrombophilie-Screenings müssen die neuen direkten oralen Antikoagulantien (NOAC, DOAC) mindestens 48 Stunden vor der Blutentnahme pausiert werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Nach der Blutentnahme kann das orale Antikoagulanz wieder eingenommen werden. Grundsätzlich sollte das Thrombophilie-Screening frühestens drei Monate nach dem thrombembolischen Ereignis erfolgen
  • unter Antikoagulation mit Heparin:

    Die Gabe von Heparin (unfraktioniertes Heparin, niedermolekulares Heparin) stört die Gerinnungstests im Rahmen des Thrombophilie-Screenings nicht, sofern die letzte Heparinspritze nicht unmittelbar vor der Blutentnahme verabreicht wurde. Wir empfehlen, die Heparinspritze erst nach der Blutentnahme zu verabreichen

Zur Beratung oder Behandlung bei Hämophilie, von-Willebrand-Jürgens-Syndroms oder Thrombozytopathie:

Patientinnen und Patienten mit einer schweren Hämophilie unter Prophylaxe sollten genau dokumentieren und wissen, wann das letzte Mal Gerinnungsfaktoren verabreicht wurden. Eine Vorstellung in unserer Gerinnungsambulanz unmittelbar vor der nächsten prophylaktischen Gabe von Gerinnungsfaktoren wäre wünschenswert, ist aber nicht zwingend notwendig.

Patientinnen und Patienten mit einem Von-Willebrand-Jürgens-Syndrom sollten zum Zeitpunkt der Vorstellung in unserer Gerinnungsambulanz möglichst infektfrei sein. 

Zur Kontrolle der Anti-Faktor Xa-Aktivität unter niedermolekularem Heparin (Therapiekontrolle) bei Schwangeren mit Thrombosegefährdung:

Um die gerinnungsphysiologische Wirkung der in der Schwangerschaft verabreichten Dosis von (niedermolekularem) Heparin richtig beurteilen zu können, muss die Blutentnahme zur Bestimmung der Anti-Faktor Xa-Aktivität drei bis vier Stunden nach der Verabreichung der Heparinspritze erfolgen.

Zur Abklärung nach zerebraler Ischämie:

Thrombozytenfunktionshemmer (z.B. ASS 100, Dipyridamol, Clopidogrel, Prasugrel oder Ticagrelor) sollten vor den gerinnungsphysiologischen Untersuchungen nicht abgesetzt werden, da sie die relevanten Gerinnungstests nicht stören.

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