Wichtige Infos zum Wohngeld
Wohngeld: Was ist das und wer bekommt es? Ein Leitfaden
Wohngeld ist eine staatliche Förderung, die bei geringem Einkommen als Zuschuss zur Miete und den Mietkosten gewährt werden kann.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Antrag:
Einen Mietkostenzuschuss-Antrag auszufüllen kann schon mal nervig sein. Kein Problem! Ich helfe dir!
Bitte beachte: Ich kan nicht garantieren, ob du einen Anspruch hast. Ich habe diese Informationen nach besten Wissen zusammengestellt. Falls dir Fehler auffallen, melden dich bitte bei mir!
Tipps und Hinweise vorab:
- Du kannst den Wohngeldzuschuss online beantragen.
- Zu weiteren Informationen findest du hier Links, über die du Formulare online bearbeiten, verschicken, ausdrucken und downloaden kannst.
Wohngeld ist abhängig von folgenden Kriterien:
- Der Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
- Nicht dazu zählen Personen die Bürgergeld, Sozialgeld oder Grundsicherung bekommen.
- Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen. Dazu zählen:
- Sämtliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Unterhaltszahlungen
- Kindergeld gilt nicht als Einkommen im Sinne des Wohngeldes und bleibt unberücksichtigt.
- Wohngeld gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für Schülerinnen und Schüler.
- Da Wohngeld nur als Zuschuss zur Miete und nicht zum Lebensunterhalt gedacht ist, musst du ein Mindesteinkommen nachweisen können.
- Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen und der Höhe der Miete.
- Meist gibt es bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern kein Wohngeld, da die Miete in den BAföG-Leistungen enthalten ist.
- Ausnahmen sind möglich: Du wohnst beispielsweise in einer Wohngemeinschaft mit anderen Auszubildenden, Studierenden oder sonstigen Personen ohne familiäres Verwandtschaftsverhältnis zusammen?
- In diesem Fall ist es unerheblich, ob Sie gemeinsam wirtschaften oder nicht.
- Da jede und jeder für sich einen Haushalt führt, stellt jede und jeder einen gesonderten Antrag.
Du hast noch mehr Fragen? Wende dich einfach an uns!
Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?
- Verdienstbescheinigungen der des Arbeitgebers
- Schulbescheinigungen
- BAföG- oder BAB-Bescheide (für Wohngeld trotz BAföG)
- Nachweis über Kapitalerträge aus Spareinlagen
- Personalausweis
- Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (beispielsweise Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid)
- Mietvertrag/ Mietbescheinigung
- Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfährst du bei der für dich zuständigen Wohngeldbehörde.
Fazit:
- Da Wohngeld von vielen Faktoren abhängt wie Mietspiegel, WG oder nicht WG und anderes ist es schwierig, vorab zu klären ob du einen Anspruch auf Mietkostenzuschuss hast.
- Lassen dir dein Wohngeld berechnen!
Fast geschafft: Wo und wie ist der Antrag zu stellen?
Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Kontakt
Murat Ö. Sunbat
Diplom Sozialpädagoge (FH)
Telefon: +49 931 201-501148
E-Mail: sunbat_m@ ukw.de