Wichtige Infos zum BAföG
BAföG für Schülerinnen und Schüler – Ein Leitfaden:
Liebe Schülerin, lieber Schüler,
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Du erhältst BAföG sogar als vollen Zuschuss, musst also nichts zurückzahlen.
Für einen BAföG-Antrag solltest du dir Zeit nehmen. Was du dabei alles beachten solltest, habe ich dir zusammengeschrieben.
Zusätzlich habe ich dir einige Links zusammengestellt, über die du dir weitere Informationen besorgen kannst, die Formulare online bearbeiten, ausdrucken und downloaden kannst.
Vorteile des Schülerinnen- und Schüler-BAföGs:
Beim Schülerinnen- und Schüler-BAföG gibt es keine Förderungshöchstdauer. Du wirst so lange gefördert, wie deine Ausbildung andauert. Auch wenn du eine Klasse wiederholen musst, bekommst du weiter deine Förderung.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Antrag:
Einen BAföG-Antrag auszufüllen kann schon mal nervig sein. Kein Problem! Ich helfe dir!
Bitte beachte, dass ich nicht garantieren kann ob du Anspruch auf Förderung hast. Ich habe diese Informationen nach besten Wissen zusammengestellt. Falls dir Fehler auffallen, melde dich bitte bei mir!
Tipps und Hinweise vorab:
- Du solltest den Antrag so schnell wie möglich stellen.
- Die Zahlungen beginnen frühestens ab dem Antragsmonat
- Das meiste kannst du vorab vorbereiten, da die Bearbeitung des Antrags durchaus ihre Zeit dauert.
- Falls die Ausbildung schon begonnen hat und du die Unterlagen noch nicht zusammengestellt hast, solltest du einen formlosen Antrag stellen
- Der vollständige Antrag sollte dann aber schnell nachgereicht werden, damit das Amt für Ausbildungsförderung über den Antrag entscheiden kann.
- Formloser BAföG-Antrag (Vorlage und Hinweise) - Studis Online (bafoeg-rechner.de)
- Bewilligungszeitraum: Ausbildungsförderung wird in der Regel für ein Schuljahr bewilligt
- Es empfiehlt sich, von allen Gesprächen (auch telefonischen) mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAföG-Amts eine Notiz anzufertigen und abzuheften.
- Diese sollte die wichtigsten Inhalte des Gesprächs, Datum und Name der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters enthalten.
- Bei Rückfragen oder gar Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt kannst du dann besser nachvollziehen, worum es geht und bist in einer besseren Position – das kann bares Geld wert sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Das hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG.
Außerdem wird berücksichtigt, wenn die oder der Antragstellende eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen.
Welche Unterlagen brauchst du für den BAföG Antrag?
Einige Unterlagen sind notwendig und einige hängen von deiner Lebenssituation ab
- Schulbescheinigung (die Bescheinigung, auf der „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ steht)
- andernfalls muss Formblatt 2 verwendet werden
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- nicht nötig, wenn du gesetzlich (familienversichert) bist
- Wohnungs- oder Meldebescheinigung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
- Meldebescheinigung oder Mietvertrag (nur die Seiten mit Vertragsparteien, Mietadresse, Mietbeginn und -ende, Unterschriften)
- Nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst
- Nachweis über Einkommen, Vermögen und Schulden
- alle Konto- und Depotauszüge
- Gehaltsbescheinigungen
- Belege über Unterhaltsleistungen
- Kapitallebensversicherungen
- Vermögen
- Sparbücher
- Riesterrenten-Nachweis
- Zulassungsbescheinigungen von Autos oder ähnliches
- Schuldenbelege: aktuelle Bescheinigungen Nachweise von Kreditinstituten oderBausparkassen, notarielle Verträge, wenn du Kredite, Hypotheken oder ähnliches hast (Die Angaben sollten nicht älter als 14 Tage sein, die Vermögenswerte vom 17. September oder später sein.)
- Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden
- Steuerbescheide der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
- Nachweise zu konkurrierenden finanziellen Leistungen: beispielsweise ein Waisenrentenbescheid
- gültige Aufenthaltsdokumente: wenn du keine deutsche Staatsangehörigkeit hast
- Du bist verheiratet: Steuerbescheid der Ehepartnerin / des Ehepartners vom vorletzten Kalenderjahr
- Du hast Kinder: Geburtsurkunde deiner Kinder
- Zeugnisse über bisherigen Schul- und Arbeitsverlauf: Schulabschluss, Berufsabschluss- und ähnliche Zeugnisse, Arbeitslosengeld-Bescheide oder ähnliches
- Nachweise über die Sorgeberechtigte / den Sorgeberechtigten, falls deine Eltern nicht mehr verheiratet sind.
Formblätter:
Zu jedem Formblatt bekommst du Anmerkungen und Tipps online.
Formblatt 1 Erstantrag
Jeder und jede muss das Formblatt 1 ausfüllen
- Du kannst das Formblatt 1 downloaden und am PC ausfüllen.
- in Formblatt 1 werden allgemeine Daten zu deiner Person (Name, Geburtstag), deine Kontaktdaten (Wohnort), deiner Schule, deinen Eltern, Versicherungen, Bankverbindung, dein schulischer Werdegang und dein Vermögen und Einkommen abgefragt.
Formblatt 2 Bescheinigung nach § 9 BAföG:
- Die Eignung deiner Ausbildung muss bei JEDEM BAföG-Antrag nachgewiesen werden. Dafür ist Formblatt 2 da.
- Du musst Formblatt 2 nur zu einem kleinen Teil selbst ausfüllen, wenn du deinen Teil ausgefüllt hast, gib das Blatt an die Verwaltung deiner Ausbildungsstätte weiter (über das Schulsekretariat).
- Du musst keine Nachweise beilegen.
Formblatt 3 Einkommenserklärung:
- Ob und wie viel BAföG du beziehen kannst, hängt von vielen Dingen ab. Unter anderem von der finanziellen Lage deiner Eltern. Diese müssen in Formblatt 3 ihr Einkommen angeben, damit du deinen BAföG-Antrag einreichen kannst.
- Formblatt 3 muss fast immer ausgefüllt werden!
- Einzige Ausnahme: Du beantragst elternunabhängiges BAföG und hast keinen Ehe- oder Lebenspartnerin und keinen Ehe- oder Lebenspartner haben, mit der oder dem du zusammenwohnst.
- In Formblatt 3 geben deine Eltern und / oder deine Ehepartnerin / eigetragene Lebenspartnerin oder dein Ehepartner / eingetragener Lebenspartner Auskunft zu sich, ihren Kindern (bei den Eltern geht es hier also um deine (Halb-)Geschwister) und vor allem zu ihrem Einkommen – und zwar jede Person einzeln. Dabei geht es nicht um die aktuellen Einkünfte, sondern um die Einkünfte von vor zwei Kalenderjahren.
- Eventuell notwendige Unterlagen für Formblatt 3:
- Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung
- Angaben zu unterhaltsberechtigten Personen
- Nachweise über Behinderung(en)
- Einkommensbelege der Kinder
- Schul-, Studienbescheinigung oder Ausbildungsvertrag der Kinder
- Einkommenssteuerbescheid, Jahressteuerbescheinigung, Einkommensnachweis, Gewinn-Verlust-Rechnung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Einnahmen aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijob)
- Rentenbescheide und Mitteilungen zu Rentenanpassungen
- Nachweise über im Ausland erzielte Einnahmen
- Nachweise über erhaltene Unterhaltsleistungen
- Sozialleistungen und sonstige Einnahmen
- Riesterrenten-Beiträge
- Kinderbetreuungskosten
- gezahlte Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag
Formblatt 4 Kinder der auszubildenden Person
- Wenn du eigene Kinder hast, musst du Formblatt 4 ausfüllen und Angaben zu deinen Kindern machen.
- Wer BAföG-berechtigt ist und ein oder mehrere eigene Kinder betreut, der oder dem kann zusätzlich zum üblichen BAföG-Bedarf ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden.
- Notwendige Unterlagen für Formblatt 4:
- Geburtsurkunde: Kopie reicht
- Einnahmen des Kindes: falls Einnahmen vorhanden, bespielsweise Bruttoausbildungsvergütung, Ferienjob, Minijob
Sonderfälle:
- Es gibt eine Reihe von Situationen, die neben den Angaben in den Formblättern weitere Erläuterungen erfordern.
- Die Erläuterungen können formlos gemacht werden.
Sonderfälle können sein:
- kein Kontakt zu den Eltern (beziehungsweise einem Elternteil) und auch kein Anhaltspunkt über deren / dessen Aufenthaltsort
- Einkommensteuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres liegt noch nicht vor
- Härtefreibetrag für außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Schwerbehinderung mit Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises oder Bescheid des Versorgungsamtes)
- nur für Schülerinnen und Schüler, die nur dann BAföG bekommen können, wenn es keine Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern gibt und deswegen in einer eigenen Wohnung wohnen („notwendige auswärtige Unterbringung“)
- BAföG-Antragstellerin oder -Antragsteller besitzt eigenes Haus oder Grundstück
Aktualisierung – Formblatt 7:
- Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn das Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, der Eltern oder eines Elternteils im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich geringer sein wird, als das im Formblatt 3, Einkommenserklärung, eingetragene Einkommen (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Schuljahres, für das Förderung beantragt wird).
- Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden!
- Vor Antragstellung wird eine persönliche Beratung bei deinem Amt für Ausbildungsförderung empfohlen.
Folgeantrag – Formblatt 9:
- • Um Unterbrechungen zu vermeiden sollte der Folgeantrag zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden und die erforderlichen Nachweise sollten beigefügt sein.
- • Es darf keine zeitliche Förderlücke zwischen der vorangegangenen und der jetzt beantragten Förderung bestehen.•
Fast geschafft: Du kannst können den Antrag online stellen oder beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben.
Stadt Würzburg:
Schüler BAföG: Fachbereich Schule der Stadt Würzburg
Rathaus Würzburg
Amt für Ausbildungsförderung
Rückermainstraße 2
2. Stock, Zimmer 201
97070 Würzburg
Telefon: + 49 931 37-2497, + 49 931 37-2549 und +49 931 37-3497
Landkreis Würzburg:
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
Telefon:
Buchstabe A – K: + 49 931 8003-5809
Buchstabe L – Z: +49 931 8003-5807 und +49 931 8003-5811
Auf einen Blick: Wichtige Infos und Links zum Download
- 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
- 02 - Bescheinigung nach § 9 BAföG
- 03 - Einkommenserklärung
- 04 - Kinder der auszubildenden Person
- 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
- 06 – Ausbildung im Ausland
- 07 – Aktualisierung des Einkommens
- 08 – Antrag auf Vorausleistung
- 09 – Folgeantrag auf Ausbildungsförderung
- Datenschutzhinweise
- Alles auf einen Blick und alle Formulare zum Download findest du beim BAFöG-Rechner
Kontakt, Öffnungszeiten, Sprechzeiten
Kontakt
Murat Ö. Sunbat
Diplom Sozialpädagoge (FH)
Telefon: +49 931 201-501148
E-Mail: sunbat_m@ ukw.de