Informationen zur Ausbildung
Als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Genesungsprozess von kranken Menschen und Menschen mit Behinderung. Auf Basis der ärztlichen Diagnose erheben Sie einen physiotherapeutischen Befund, planen die Therapie und führen diese eigenständig durch.
Anforderungen
Wesentliche Voraussetzung für den Beruf der Physiotherapeutin oder des Physiotherapeuten ist der Wunsch, kranken Menschen und Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Der Beruf und schon die Ausbildung stellen hohe Anforderungen an Geduld, Ausdauer, Konzentrations- und Einfühlungsvermögen sowie körperliche Kraft, Geschicklichkeit und Einsatzbereitschaft.
Da die Schülerinnen und Schüler vom zweiten Schuljahr an am Krankenbett tätig werden, wird auch in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und Taktgefühl verlangt, um der besonderen Situation des erkrankten oder behinderten Menschen gerecht zu werden.
Die Ausbildung erfordert eine gute Beobachtungsgabe, fleißige und konzentrierte Mitarbeit sowie intensives Lernen. Sportliche Höchstleistungen sind nicht erforderlich, aber Freude an der Bewegung und die Fähigkeit zu ausdauernder Leistung sind notwendig. Schwimmen muss beherrscht werden, wenn möglich, sollte ein Kurs im Rettungsschwimmen gemacht werden.
Vergütung
Da wir eine staatliche Schule sind, ist die Ausbildung an unserer Berufsfachschule schulgeldfrei. Zudem wird seit dem 1. Januar 2019 eine Ausbildungsvergütung nach dem jeweils aktuell gültigen Tarifvertrag der Länder bezahlt.
Diese gliedert sich wie folgt:
- 1. Ausbildungsjahr 1.060,74 €
- 2. Ausbildungsjahr 1.120,80 €
- 3. Ausbildungsjahr 1.217,53 €
Zudem besteht der Anspruch auf 30 Tage Urlaub und die tariflich festgelegte Jahressonderzahlung. (Stand März 2021)
Arbeitsmöglichkeiten
Arbeitsmöglichkeiten bestehen z.B. an Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Kurkliniken, Lebenshilfeeinrichtungen, Einrichtungen für Körperbehinderte, in Physiotherapiepraxen angestellt oder in Selbständigkeit. Zudem ist die Aufnahme einer Lehrtätigkeit nach 5 Berufsjahren sowie eine Ausbildung zur Fachlehrkraft möglich. Die Bezahlung im Angestelltenverhältnis erfolgt im Allgemeinen nach TV L beziehungsweise TV ÖD (Tarifvertrag Länder beziehungsweise öffentlicher Dienst) Aktuell: E6 bis E10.
Näheres über das Berufsbild erfahren Sie unter anderem auch bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wohnen
Für Unterkunft und Verpflegung ist selbst zu sorgen.
Eine Unterbringung im Wohnheim des Klinikums ist bedingt möglich.