Praxisanleitung

Laut MTA-Reform-Gesetz und aktualisierter Ausbildungs- und Prüfungsordnung soll die praktische Ausbildung der Schülerinnen und Schüler in den Laboren und Radiologieabteilungen bereits im ersten Ausbildungsjahr starten. Insgesamt beträgt der Praxisanteil der Ausbildung 2000 Stunden pro Schülerin und Schüler (statt bisher 1700 in Laboren und 1850 in der Radiologieabteilung).

Die praktische Ausbildung wird von Praxisanleitungen begleitet, die mit den Schülerinnen und Schülern Leistungsziele vereinbaren und deren Leistung im Rahmen des Praxiseinsatzes beurteilen. Dies findet in enger Zusammenarbeit mit der Berufsfachschule statt.

Grundvoraussetzung für die Praxisanleitung ist eine MTA-Ausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Zusätzlich erhalten die Praxisanleitungen zur Vorbereitung auf diese Aufgaben eine Weiterbildung von 300 Stunden und eine jährliche Auffrischung von 24 Stunden.

Praxisanleitungen, die der Berufsfachschule 2022 gemeldet wurden, erhalten Bestandsschutz und benötigen keine Weiterbildung oder nach Bedarf lediglich ein Basistraining.

Weiterbildungen zur Praxisanleitung werden von der UKW-Akademie durchgeführt.

 

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