Sehbehinderung und Blindheit
Abstufungen
Von einer Sehbehinderung spricht man, wenn die Sehschärfe trotz bestmöglich angepasster Sehhilfen weniger als 0,3 beträgt. Eine Sehschärfe von weniger als 0,05 ist als hochgradige Sehbehinderung definiert. Um Blindheit handelt es sich bei einer Sehschärfe unter 0,02. In Deutschland kommen pro Jahr knapp 200 Kinder blind und rund 1000 Kinder mit einer hochgradigen Sehbehinderung zur Welt.
Ursachen
Die häufigste Ursache angeborener Sehbehinderung oder Blindheit sind genetisch bedingte Fehlbildungen am Auge, wie Mikrophthalmus, okulärer Albinismus, Opticushypoplasie oder Netzhaut-/Aderhaut-Kolobome. Seltenere angeborene Ursachen können durch Infektionen der Mutter während der Schwangerschaft verursacht werden. Im frühkindlichen Alter treten Sehbehinderung oder Blindheit vor allem bei Erkrankungen des Gehirns auf, es handelt sich dann um eine sogenannte zentrale Sehstörung. Manche genetisch bedingten Erkrankungen, wie Retinopathia pigmentosa, treten erst im Jugend- oder mittleren Erwachsenenalter auf und können dann im weiteren Verlauf bis zur Blindheit führen.
Betreuung und Förderung
Da bei blinden oder sehbehinderten Menschen eine Verbesserung der Sehschärfe selten möglich ist, ist die Aufgabe der betreuenden Augenärztinnen und Augenärzte, das vorhandene Sehvermögen zu schützen und mit allen derzeit verfügbaren Hilfsmitteln zu unterstützen. Dazu zählen unter anderem vergrößernde Sehhilfen, speziell angepasste Brillen oder Kontaktlinsen. Ebenso können elektronische Lupen, Lichtschutzgläser, Bildschirmlesegeräte oder Vorlesegeräte bereitgestellt werden.
Die Augenklinik bietet spezielle Sprechzeiten für sehbehinderte und blinde Menschen und führt auch die erforderlichen Spezialuntersuchungen für ein Gutachten durch, das bei nachgewiesener Blindheit zum Bezug von monatlichem Blindengeld berechtigt.
Blindeninstitut Würzburg
Von früher Kindheit bis zum Übergang ins Berufsleben bietet das Blindeninstitut Würzburg Unterstützung und Hilfestellung für sehbehinderte und blinde Menschen. Insbesondere die Frühförderung Sehen bietet schon in ganz jungen Jahren eine Möglichkeit die Sehentwicklung optimal zu fördern. Da eine angeborene Sehstörung nicht selten mit weiteren körperlichen Einschränkungen verbunden ist, wird im Rahmen der Frühförderung Sehen auch auf andere Aspekte einer gesamtheitlichen Förderung eingegangen. Zusätzlich gibt es ein Beratungsangebot für den Schulbesuch von sehbehinderten und blinden Kindern. Durch ein interdisziplinäres Team vor Ort und die enge Kooperation mit uns werden die Kinder umfassend versorgt.
Ansprechpersonen
Univ.-Prof. Dr. med.
Martin Nentwich, FEBO
Stellvertretender Klinikdirektor, Sektionsleiter Kinderaugenheilkunde, Schielbehandlung und Neuroophthalmologie
+49 931 201-20487